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Navigation SeiteninhaltFachanwendern und Geschäftskunden empfiehlt sich die Nutzung von GeodatenOnline. Hier können Sie nach kostenloser Registrierung eine Vielzahl der Produkte der BVV direkt bestellen und herunterladen.
Neu: Jetzt auch Bezahlung per Kreditkarte möglich.
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Für die Bestellung von Lageplänen oder Daten der DFK brauchen Sie nicht unbedingt persönlich zum Vermessungsamt zu kommen. Auf diesen Seiten bieten wir Privatanwendern die Möglichkeit, über Bestellmasken die benötigten Produkte sofort über das Internet zu bestellen.
Für eine Bauvorlage ist ein Katasterauszug mit Eigentümernachweis erforderlich. Dieser Eigentümernachweis ist beim Flurkartenauszug nicht enthalten.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, im Online-Verfahren beglaubigte und unbeglaubigte Lagepläne zu bestellen. Die Ausfertigung erfolgt im jeweils gewünschten Maßstab. Wir empfehlen Ihnen den Regelmaßstab 1:1000.
Nutzen Sie die Möglichkeit schnell und einfach Lagepläne online zu bestellen und direkt herunterzuladen. Die Bezahlung erfolgt sicher per Kreditkarte.
Zur Online-Bestellung mit Kreditkarte
Sollten Sie einen beglaubigten Lageplan benötigen, verwenden Sie bitte das Bestellformular Ihres Vermessungsamtes.
Zum Bestellformular
Nutzen Sie die Möglichkeit schnell und einfach Vektordaten aus der Digitalen Flurkarte online zu bestellen und direkt herunterzuladen. Die Abgabe der Daten kann in verschiedenen Formaten gewählt werden. Die Bezahlung erfolgt sicher per Kreditkarte.
Zur Online-Bestellung mit Kreditkarte
Weiterhin besteht die Möglichkeit Vektordaten der Digitalen Flurkarte über das zuständige Vermessungsamt zu bestellen.
Zum Bestellformular
Für die Einsicht in personenbezogene Daten sowie für Auskünfte und Auszüge
aus dem Liegenschaftskataster, die personenbezogene Daten enthalten, ist ein
berechtigtes Interesse darzulegen. Hierzu ist ein Antrag zum Katasterauszug
beim nächsten Vermessungsamt zu stellen. Die Bediensteten der
Vermessungsämter haben im Einzelfall zu prüfen, ob ein berechtigtes Interesse
des Antragstellers besteht.
Bauherren können bei vielen Gemeinden direkt einen Katasterauszug (der für
Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist) erhalten. Kontaktieren Sie bitte Ihr
örtlich zuständiges Vermessungsamt.